Seniorenhilfe Miteinander Wesel Nicole Wieckhorst
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen „Seniorenhilfe Miteinander“, Inhaberin Nicole Wieckhorst Ackerstr. 80 in Wesel im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt und den leistungsnehmenden Kundinnen und Kunden, im Folgenden „Kunde“ genannt.
Gegenstand der Verträge ist die Erbringung niedrigschwelliger Betreuungsleistung /Verhinderungspflege durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Umfang der Leistungen, ergeben sich durch den erforderlichen Bedarf des Kunden.
Unsere Leistungen: Begleitung zu Ärzten oder Behörden, Spazieren, Soziale Kontakte pflegen, kognitive Fähigkeiten fördern und erhalten, Unterstützung im Haushalt, bei Mahlzeiten zubereiten etc. Die Vereinbarungen sind verbindlich, wenn der Kunde die Abtrittserklärung unterzeichnet hat.
Die Leistungen werden von der Auftragnehmerin oder von ihr eingesetztem Personal erbracht. Die Auftragnehmerin bestimmt nach Maßgabe der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden.
Bei unverschuldeten Gründen einer kurzfristigen Absage der Leistungen (z.B. bei Krankenhauseinlieferung als Notfall) oder bei Absage bis mindestens einem Werktag vor dem geplanten Termin durch den Kunden entstehen ihm keine Kosten. Andernfalls hat der Kunde die anfallenden Kosten zu tragen. Für geplante aber durch Verschulden des Kunden nicht zustande gekommene Einsätze wird der Ausfall pro Einsatz zur Deckung der Kosten der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt.
Fällt ein fest vereinbarter Wochentag der Leistungserbringung auf einen Feiertag, fällt dieser Einsatz ohne Berechnung aus
Muss der geplante Einsatz von Seiten der Auftragnehmerin (z.B. wegen Krankheit des geplanten Personals) geändert oder verschoben werden, teilt sie dies dem Kunden frühestmöglich telefonisch mit und bietet ihm einen Ausweichtermin oder eine personelle Vertretung an. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, von der betreffenden Leistungserbringung zurückzutreten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungserbringung zu unterstützen, indem er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur vereinbarten Zeit den Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten gewährleistet.
Der Kunde hat die Möglichkeit, der Auftragnehmerin einen Schlüssel zu überlassen. Die Übergabe wird protokolliert und der Schlüssel anonymisiert verwahrt.
Über besondere Gegebenheiten (z.B. Allergien, besondere körperliche Einschränkungen, Termine Unverträglichkeiten etc.) muss der Kunde die Auftragnehmerin vor der Leistungserbringung informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, evtl. Arbeitsgeräte in technisch, ordnungsgemäßen und sicherem Zustand zu halten und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitsumfeld zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen.
Chlorhaltige Reinigungsmittel dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht verwendet werden. Ebenso ist die Reinigung der Fenster nicht in den Leistungen beinhaltet. Auch das besteigen von mehrstufigen Leitern ist den Mitarbeitern aus Versicherungsgründen nicht gestattet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin unverzüglich über potenzielle Gefahrenquellen oder das Auftreten ansteckender Krankheiten in seinem Haushalt zu informieren.
Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegeversicherung setzen die Mitwirkung des Kunden als versicherter Person voraus. Der Kunde stellt die notwendigen Anträge und verpflichtet sich, in Anspruch genommene Leistungen, die nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung finanziert werden, selbst zu bezahlen.
Die Auftragnehmerin berät und unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Beantragung notwendiger Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen.
Die von dem Kunden für die Leistungen der Auftragnehmerin zu zahlende Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Grundlage für die Vergütung der Leistungen ist das vom Kunden unterzeichnete Angebot und die jeweils geltende Preisliste der Auftragnehmerin. Sondervereinbarungen werden im Angebot/Vertrag festgehalten.
Preisänderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt. In den ersten drei Monaten nach Vertragsabschluss besteht eine Preisbindung.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende an die Pflegekasse Privat Rechnungen sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungsstellung fällig und unter Angabe des Verwendungszweckes auf das in der Rechnung genannte Konto der Auftragnehmerin zu überweisen.
Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels erfolgt nach 14 Tagen die erste Mahnung, nach weiteren 7 Tagen die zweite Mahnung. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,- Euro erhoben. Bei weiterem Zahlungsverzug wird ohne weitere Mahnung ein Inkassoverfahren eingeleitet.
Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung sind der jeweils aktuellen Aufstellung in der Preisliste zu entnehmen.
Beschwerden werden von der Auftragnehmerin unverzüglich dokumentiert. Organisatorische Mängel sollen zeitnah behoben und leistungsbezogene Mängel mit dem Ziel der beiderseitigen Zufriedenheit geklärt und behoben werden.
Die Auftragnehmerin hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn dieser auf der gegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruht.
(3) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, der Auftragnehmerin Probleme bei der Leistungserbringung zeitnah mitzuteilen. Die Kundenzufriedenheit wird zudem regelmäßig durch die Auftragnehmerin telefonisch oder durch selbst durchgeführte Einsätze erfragt und ausgewertet.
Die Auftragnehmerin haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch sie oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Sie ist hiergegen ausreichend versichert.
Für Arbeitsgeräte, die bei normaler sachgerechter Nutzung kaputt gehen (z.B. durch Alter oder Materialermüdung), wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin über durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursachte Schäden unverzüglich, außerhalb der Geschäftszeiten per Mail oder Nachricht auf dem Anrufbeantworter, zu informieren. Für später gemeldete Schäden entfällt die Haftung durch die Auftragnehmerin.
Die Auftragserteilung ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder den Tod des Kunden.
Innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem ersten Einsatz kann der Kunde den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Danach gilt für den Kunden eine Kündigungsfrist von einer Woche, für die Auftragnehmerin eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Monats.
Darüber hinaus können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
bei einer dauerhaften stationären Unterbringung des Kunden,
bei Preiserhöhungen für die vereinbarten Leistungen,
bei schwerer Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag.
Zur Kündigung reicht die mündlichen Form.
Bei vorübergehender Abwesenheit des Kunden ruhen die Rechte und Pflichten aus dieser Auftragserteilung
Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit sowie zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
Soweit es zur Durchführung und Abrechnung der Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden durch die Auftragnehmerin erhoben, gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über ihn gespeichert sind.
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz der Auftragnehmerin.